Ob Pkw oder Wohnmobil: Nach einem Schaden brauchen Sie Klarheit und eine belastbare Grundlage.
Wir erstellen unabhängige Gutachten für Kraftfahrzeuge sowie Wohnmobile und Wohnwagen – sachlich, nachvollziehbar und auf Augenhöhe mit Versicherungen, Anwälten und Gerichten.



Ob Pkw oder Wohnmobil – jedes Fahrzeug stellt eigene Anforderungen an eine fachgerechte Begutachtung.
Wir erstellen unabhängige, nachvollziehbare Gutachten für Schäden, Sachmängel und Bewertungen – neutral, praxisnah und als belastbare Grundlage für Versicherungen, Rechtsanwälte und Gerichte.


Über uns
Als Kfz-Sachverständiger mit zusätzlicher Qualifikation für Wohnmobile und Wohnwagen erstelle ich fundierte Gutachten für alle Schadens- und Mängelbereiche.
Die Kombination aus klassischem Kfz-Sachverstand und spezialisierter Ausbildung im Reisemobilbereich ermöglicht eine realistische, praxisnahe und rechtssichere Bewertung – unabhängig von Versicherungen oder Herstellern.

Unser primäres Arbeitsgebiet umfasst die Kreise Steinfurt, Coesfeld, Ahaus, Wesel, Warendorf, Bocholt, Unna, Soest, Osnabrück und Gütersloh sowie das gesamte Ruhrgebiet und den Raum Ostwestfalen-Lippe. In diesen Regionen sind wir schnell vor Ort und erstellen für Sie unabhängige Gutachten für Wohnmobile und Caravans.
Auf Wunsch bieten wir unsere Tätigkeit auch bundesweit an.

Hier finden Sie aktuelle Beiträge rund um Schadengutachten, Sachmängel, rechtliche Grundlagen und Besonderheiten bei Kfz- sowie Wohnmobilschäden.
Praxisnah, verständlich und aus Sicht eines unabhängigen Sachverständigen.
Im Regelfall bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt, in der sich das Fahrzeug befindet.
Wir arbeiten überall in Deutschland. Nehmen Sie mit uns wegen der Reisekosten Kontakt auf.
Gerade bei Reisemobilen und Wohnwagen ist es wichtig, einen geprüften Sachverständigen zu beauftragen. Viele Kfz-Sachverständige kennen die Besonderheiten der Technik und des Aufbaus nicht.
Oft fehlt die Erfahrung, um die Arbeitszeiten korrekt einzuschätzen, da es für diese Fahrzeuge keine standardisierten Vorgaben wie beim PKW gibt.
Wir verfügen über die entsprechende Erfahrung, um Ihr Fahrzeug fachgerecht zu bewerten.
Bei einem Vollkasko- oder Teilkaskoschaden hat Ihre Versicherung zunächst ein Weisungsrecht und kann den Sachverständigen bestimmen. Wir empfehlen, von Anfang an darauf hinzuwirken, dass ein geprüfter Sachverständiger für Reisemobile und Wohnwagen beauftragt wird.
Sind Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden, können Sie uns mit einer Überprüfung beauftragen. Bei größeren Schäden kommt es häufig vor, dass wir deutlich höhere Schäden ermitteln als von der Versicherung angesetzt – auch Wertminderungen werden oft übersehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten sowie die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.
Wichtig ist, dass nicht irgendein Kfz-Sachverständiger, sondern ein geprüfter Sachverständiger für Reisemobile und Caravans beauftragt wird. Wir können jede einzelne Position im Gutachten plausibel gegenüber der Versicherung darlegen.
Ja, Versicherungen müssen den Schaden auch ohne Reparatur begleichen. Das nennt man „fiktive Abrechnung“ oder „Abrechnung nach Gutachten“.
Die Mehrwertsteuer wird in diesem Fall zunächst nicht gezahlt, da sie nicht anfällt. Erfolgt später eine (Teil-)Reparatur, muss die Versicherung die MwSt. für die belegten Rechnungen nacherstatten.
Sie haben Fragen zu einem Schaden an Ihrem Pkw oder Wohnmobil oder möchten direkt einen Termin vereinbaren?
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir melden uns zeitnah und zuverlässig bei Ihnen zurück.
